Arbeitsrecht

ver.di – Herbstzeit ist Krankheitszeit

November und Dezember bringen nicht nur mehr trübes Wetter, auch Erkältungen und grippale Infekte nehmen jetzt zu. Die sollten Sie natürlich möglichst zuhause auskurieren und nicht mit auf die Arbeit nehmen, wo Sie andere Kolleg/innen anstecken könnten. Entscheidend ist es aber in jedem Fall, sich krank zu melden und ein paar andere rechtliche Formalien zu beachten, damit Ihrer Genesung auch bei anderen Erkrankungen keine böse arbeitsrechtliche Überraschung folgt.

Quelle: ver.di – Herbstzeit ist Krankheitszeit

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