Arbeitsrecht Rechtsprechung

Urteil: Abmahnung wegen 13 Minuten Verspätung? (ArbG Leipzig, Az. 8 Ca 532/15)

Arbeitsgericht Leipzig | Urteil – 8 Ca 532/15 | Eine Arbeitnehmerin war ein einziges Mal 13 Minuten zu spät zur Arbeit erschienen. Dies nahm der Arbeitgeber zum Anlass, ihr eine schriftliche Abmahnung zukommen zu lassen. Diese trug er auch gleich in die Personalakte ein. Die Frau hielt dies für übertrieben und verlangte, die Eintragung wieder

Quelle: Urteil: Abmahnung wegen 13 Minuten Verspätung? (ArbG Leipzig, Az. 8 Ca 532/15)

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