Kann eine Arbeitnehmerin ihren genehmigten Urlaub wegen ihrer Schwangerschaft und einem damit einhergehenden Beschäftigungsverbot nicht antreten, ist ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung möglich. Denn auch wenn der Arbeitgeber den Urlaub bereits gewährt hat, kann dieser während eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots nicht erlöschen, stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 09.08.2016 klar (AZ: 9 AZR 575/15).
Quelle: Urlaubsanspruch trotz Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot – Kanzlei Blaufelder