Arbeitsrecht Rechtsprechung

Unsicherheit über die Geschäftsentwicklung ist kein Befristungsgrund – DGB Rechtsschutz GmbH

Gerade im Zusammenhang mit Projekten in der beruflichen Fortbildung kommt es oft zum Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen. Regelmäßig sind es Lehrer, die für die Dauer eines Projektes befristet werden. Erst kurz vor Ende des Projektes wird dann über eine weitere (befristete) Beschäftigung verhandelt. Ein Berufseinstiegsbegleiter eines Bildungsträgers, der durch die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen verschiedener Maßnahmen beauftragt wurde, war jedoch mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden.

Quelle: Unsicherheit über die Geschäftsentwicklung ist kein Befristungsgrund – DGB Rechtsschutz GmbH

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