Bei einem Unfall auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit sind Beschäftigte gesetzlich versichert. Aber greift der Versicherungsschutz auch, wenn man sich auf dem Weg zur Arbeit verfährt?
Quelle: IG Metall
Ein Mann will im Homeoffice die Heizung aufdrehen und es kommt zur Explosion des Heizkessels mit schweren Verletzungsfolgen. Dann weigerte sich die gesetzliche Unfallversicherung, die Kosten zu tragen. Zu Unrecht, entschied nun das BSG. Quelle: Legal Tribune Online
Die Regierungsfraktionen planen Änderungen zur Bürokratieentlastung. Als Teil davon sollen künftig Arbeitsverträge einfach per E-Mail geschlossen werden können. Quelle: Beck aktuell
Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Quelle: Bund-Verlag
Bei einem Unfall auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit sind Beschäftigte gesetzlich versichert. Aber greift der Versicherungsschutz auch, wenn man sich auf dem Weg zur Arbeit verfährt?
Quelle: IG Metall
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