Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zu. Diese Entscheidung weicht von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ab. https://www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/ratgeber/blog/688-initiativrecht-des-betriebsrats-bei-betrieblicher-mitbestimmung.html
Das Urteil des EuGH C-55/18 zur Arbeitszeiterfassung – Breathe! | Diercks Digital Recht
Am 14. Mai erging das EuGH Urteil C-55/18 zur #Arbeitszeiterfassung, #Arbeitszeit, #Arbeitsrecht (so die Hashtags auf Twitter). Wilde Aufregung macht sich breit. Aus,…