Anwendung der 40-Euro-Verzugskostenpauschale im Arbeitsrecht – nun also doch!
Seit dem 30.06.2016 gilt der neue § 288 Abs. 5 BGB, nach dem der Gläubiger bei Verzug des Schuldners eine Pauschale in Höhe…
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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