Nachrichten-Archiv

MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Was ändert sich im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ? (07)

Weniger Aufgaben für die Mitarbeitervertretung Mitberatung bei Schadensersatzansprüchen der Arbeitgeber*in entfällt Bei Pflichtverletzungen besteht grundsätzlich haften Mitarbeiter*innen für den entstandenen Schaden. Die Haftung erfolgt dabei nach den allgemeinen schuldrechtlichen Vorschriften. Auch sind die kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, die ebenfalls Regelungen zur Haftung enthalten, zu beachten. Bisher hatte die MAV gemäß § 46 Buchstabe f MVG-EKD ein Mitberatungsrecht,

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Rechtsprechung
Harald Afholderbach

BAG weist AGG-Hopper in seine Schranken

Das in einer Stellenbewerbung besondere Betonen seines Ruhestandsalters spricht nicht für ein echtes Interesse an einer ausgeschriebenen Stelle. Enthält die Bewerbung für eine Stelle als Bürosachbearbeiter auch noch mehrere Grammatik- und Rechtschreibfehler, deutet dies alles darauf hin, dass der Ruheständler eine Absage provozieren will, um eine Entschädigung wegen der Diskriminierung seines Alters erhalten zu können,

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Keine Entschädigung für Kündigung eines schwerbehinderten Menschen

Der Arbeitgeber muss die Zustimmung des Integrationsamts einholen, bevor er einen schwerbehinderten Menschen kündigen kann. Missachtet der Arbeitgeber diese Vorschrift, kann eine rechtswidrige Benachteiligung vorliegen. Für einen Anspruch auf Entschädigung bedarf es aber konkreter Anhaltspunkte – so das Bundesarbeitsgericht.

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