MVG: GRUNDLAGEN DER MITARBEITERVERTRETUNGSARBEIT (MAV 4)
Die Mitarbeiterversammlung Die Beschäftigten Ihrer Dienststelle bzw. Ihres Betriebes haben das Recht, über Ihre Arbeit als Mitarbeitervertretung informiert zu werden. Mindestens einmal im…
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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