Anwendung der 40-Euro-Verzugskostenpauschale im Arbeitsrecht – nun also doch!
Seit dem 30.06.2016 gilt der neue § 288 Abs. 5 BGB, nach dem der Gläubiger bei Verzug des Schuldners eine Pauschale in Höhe…
LAG Köln Urteil: Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen (LAG Köln, Az. 12 Sa 524/16)
Die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat durch Urteil (12 Sa 524/16) entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, dem…