Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zu. Diese Entscheidung weicht von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ab. https://www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/ratgeber/blog/688-initiativrecht-des-betriebsrats-bei-betrieblicher-mitbestimmung.html
Gefährdungsbeurteilung: 7 Tipps für Initiativen der Interessenvertretung
Von der Idee bis zur betrieblichen Regelung: Für die Durchsetzung ihrer Vorstellungen und einen mitbestimmten Arbeitsschutz brauchen Interessenvertretungen Kompetenzen und eine Strategie. Quelle:…