Keine Kündigung wegen mitgenommenen Bürostuhl ins Homeoffice
Das Erzbistum Köln durfte seiner Justiziarin nicht wegen der Mitnahme eines Bürostuhls in ihr Homeoffice fristlos kündigen. Auch die „Versetzung in den Ruhestand“…
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.