Bund-Verlag: DSGVO erweitert Recht auf Entfernen von Abmahnungen
Der Arbeitgeber muss unzulässige oder überholte Abmahnungen aus der Personalakte entfernen. Der Arbeitnehmer kann sich nun auch auf den datenschutzrechtlichen Löschanspruch nach der…
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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