Überstunden: Arbeitgeber ist „Herr im eigenen Unternehmen“ – Kenntnis von Überstunden ist daher mit Duldung gleichzusetzen – Verlag Dr. Otto Schmidt
Gibt ein Arbeitgeber an, dass alle Führungskräfte bei ihm unentgeltlich Mehrarbeit leisten, dann ergibt sich daraus schon seine Kenntnis von der Überstundenleistung mit…