
Urteil: Kirchen müssen behinderte Stellenbewerber nicht einladen
Kirchliche Arbeitgeber sind einem Gerichtsurteil zufolge bei Stellenausschreibungen nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber verpflichtet.
Kirchliche Arbeitgeber sind einem Gerichtsurteil zufolge bei Stellenausschreibungen nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber verpflichtet.
Haben Sie in einem Bewerbungsgespräch auch schon mal auf eine unbeliebte Frage keine Antwort gewusst? Aber welche Fragen darf der zukünftige Arbeitgeber dem Bewerber überhaupt stellen? Welche Folgen hat es, wenn der Bewerber bei einer unzulässigen Frage lügt? Mit welchen Konsequenzen muss der Bewerber rechnen, wenn er auf eine zulässige Frage bewusst falsch antwortet?
Was tun, wenn im Bewerbungsgespräch besonders persönliche Fragen gestellt werden? Hat der Arbeitgeber das Recht, alles zu erfahren oder darf der Arbeitnehmer bestimmte Dinge verschweigen? Die Antworten auf diese Fragen hängen wie so oft vom Einzelfall ab.
Internetseite des Teamer*innen-Arbeitskreises „Kirche“
beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.