Nachrichten-Archiv

Außenansicht des Bundesarbeitsgerichts, Eingang - © BAG
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist.

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Fristlose Kündigung wegen Weiterleitung fremder E-Mail-Inhalte

Liest eine Mitarbeiterin einer evangelischen Kirchengemeinde unbefugt eine an den Pastor gerichtete private E-Mail und leitet den Inhalt an dritte Personen weiter, muss sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Denn mit der Weitergabe der fremden Daten wurden die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzt und das für das Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauensverhältnis „unwiederbringlich zerstört“, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem am Montag, 03.01.2022, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 4 Sa 290/21).

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kündigung: Wer nachts pennt, der fliegt

Legt sich eine Altenpflegerin während des Nachtdienstes schlafen, muss sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Ihr Verhalten ist ein »wichtiger Grund«, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, so das LAG Rheinland-Pfalz.

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Bild von Thomas Ulrich auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Unerlaubte Veröffentlichung von Fotografien auf Facebook – außerordentliche Kündigung

Veröffentlicht ein Mitarbeiter eines Krankenhauses unerlaubt Fotografien eines Patienten in einem sozialen Netzwerk, kann dies zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Ob stattdessen eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung zu erfolgen hat, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 11.04.2014 entschieden.

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