„Roomboy“ erstreitet über 20.000 Euro Lohnnachzahlung – DGB Rechtsschutz GmbH
Arbeitszeitvereinbarungen, die Arbeitszeit von 0 bis 48 Wochenstunden zulassen, verlagern das Betriebsrisiko einseitig auf Arbeitnehmer und sind somit unzulässig. Quelle: „Roomboy“ erstreitet über…