Arbeitsrecht Rechtsprechung Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehinderte haben Sonderkündigungsschutz – Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Marion Zehe

Ein Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer besteht selbst dann, wenn die Arbeitgeberin zum Kündigungszeitpunkt keine Kenntnis von der Schwerbehinderung hatte, beim Integrationsamt aber bereits ein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde.

Quelle: Schwerbehinderte haben Sonderkündigungsschutz – Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Marion Zehe

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