Schleswig-Holstein – Das Landesarbeitsgericht – Unfreundliches Verhalten rechtfertigt Abmahnung.
Das LAG Schleswig-Holstein stellt dar, welche Voraussetzungen für die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bestehen.
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.