Arbeitsrecht Mitarbeiterbeitervertretung

Schichtzuschläge auch für freigestelltes Betriebsratsmitglied – DGB Rechtsschutz GmbH

Der Arbeitgeber muss die Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen, wenn es erforderlich ist. Das Arbeitsentgelt darf er deshalb nicht mindern.

Das dürfte dann sicher auch für Mitarbeitervertreter*innen gelten.

Quelle: Schichtzuschläge auch für freigestelltes Betriebsratsmitglied – DGB Rechtsschutz GmbH

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