Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags ist nicht zulässig, wenn bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis mit vergleichbarer Arbeitsaufgabe bestanden hat. se Befristung und Vorbeschäftigungszeit
Quelle: Sachgrundlose Befristung und Vorbeschäftigungszeit – DGB Rechtsschutz GmbH