Arbeitsrecht Arbeitszeit Rechtsprechung

Rufbereitschaft ist Arbeitszeit – Anwaltskanzlei Finkeldei, Rechtsanwalt Bottrop

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden (Urteil vom 21.02.2018 – C-518/15), dass die Zeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringen muss und in der er verpflichtet ist, auf Abruf seines Arbeitgebers kurzfristig zur Verfügung zu stehen (Rufbereitschaft), Arbeitszeit ist.

Quelle: Rufbereitschaft ist Arbeitszeit – Anwaltskanzlei Finkeldei, Rechtsanwalt Bottrop

siehe auch Juris-Pressemitteilung

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