Arbeitszeitvereinbarungen, die Arbeitszeit von 0 bis 48 Wochenstunden zulassen, verlagern das Betriebsrisiko einseitig auf Arbeitnehmer und sind somit unzulässig.
Quelle: „Roomboy“ erstreitet über 20.000 Euro Lohnnachzahlung – DGB Rechtsschutz GmbH
Internetseite des Teamenden-Arbeitskreises ‚Kirche‘ beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
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