Arbeitsrecht Arbeitszeit Rechtsprechung

„Roomboy“ erstreitet über 20.000 Euro Lohnnachzahlung – DGB Rechtsschutz GmbH

Arbeitszeitvereinbarungen, die Arbeitszeit von 0 bis 48 Wochenstunden zulassen, verlagern das Betriebsrisiko einseitig auf Arbeitnehmer und sind somit unzulässig.

Quelle: „Roomboy“ erstreitet über 20.000 Euro Lohnnachzahlung – DGB Rechtsschutz GmbH

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