Die Corona-Maßnahmen machen die Durchführung von Präsenzseminaren unmöglich oder erschweren die Teilnahme. Im Mitarbeitervertretungsgesetz gibt es – wie in den anderen Vertretungsgesetzen auch – keine Regelungen zu Online-Seminaren.

Dabei treten in der Praxis natürlich Fragen aus, die eine Klärung benötigen, z. B.:

  • Mein Präsenzseminar ist in ein Online-Seminar umgewandelt worden. Kann ich den für das Präsenzseminar gefassten Beschluss auch für das Online-Seminar nutzen?
  • Bin ich frei in meiner Entscheidung, von wo aus ich an einem Online-Seminar teilnehme?
  • Muss ich vor oder nach einem Online-Seminar, für das ich eine Freistellung habe, noch arbeiten?
  • Kann mein Arbeitgeber mich verpflichten an einem Online-Seminar teilzunehmen, weil dies günstiger ist?

Diese und andere Fragen beantwortet der neue Freistellungsratgeber ‚Online-Seminare‘ des DGB-Bildungswerks NRW e. V., den ihr über diese Internetseite erreichen könnt.

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