Ein Praktikum ist fast immer ein Arbeitsverhältnis, das entsprechend zu entlohnen ist. Nur wenn der Ausbildungszweck eindeutig im Vordergrund steht, handelt es sich nicht um ein Scheinpraktikum.
Quelle: Praktikum gilt meistens als Arbeitsverhältnis – Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Marion Zehe