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Pflegestärkungsgesetz II: ohne verbindliche Personalvorgaben nur Stückwerk

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert in den Pflegeheimen einen deutlich besseren und verbindlichen Personalschlüssel.

Gute Pflege brauche Zeit, doch genau daran mangele es in den meisten Einrichtungen. „Beruflich Pflegende holen oft alles aus sich raus, um wenigstens das Notwendigste zu gewährleisten. Dabei bleibt ihre eigene Gesundheit auf der Strecke. Das Pflegestärkungsgesetz II muss dazu beitragen, die personellen Strukturen nachhaltig zu verbessern. Das ist eine entscheidende Voraussetzung für eine gute Versorgungsqualität pflegebedürftiger Menschen in Deutschland“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler am Freitag anlässlich der zweiten und dritten Lesung des Pflegestärkungsgesetzes II im Deutschen Bundestag. ver.di fordert als Sofortmaßnahme einen Personalschlüssel in stationären Einrichtungen von 1:2, das heißt eine Pflegekraft pro zwei Bewohnerinnen und Bewohnern und für den Nachtdienst einen Personalschlüssel von höchstens 1:20.

Wenn mit der Reform ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird und künftig vor allem auch Menschen mit kognitiv-psychischen Einschränkungen gleichberechtigt berücksichtigt werden, müsse das notwendige Pflege- und Betreuungspersonal zur Verfügung stehen.

„Mehr Leistung mit jetzt schon viel zu wenig Personal kann nicht funktionieren. Der Gesetzgeber muss dringend bessere, bundesweit einheitliche und konkrete Personalvorgaben machen“, forderte Bühler. Die Forderung von ver.di wird untermauert durch die jüngsten Studienergebnisse der Universität Witten-Herdecke: Sie machen die tragische Überlastung der Pflegekräfte deutlich. „Wenn die gesetzlichen Vorgaben so sind, dass eine Pflegekraft im Nachtdienst für durchschnittlich 51,6 Bewohnerinnen und Bewohner verantwortlich ist, muss die Politik jetzt handeln. Das ist gefährliche Pflege“, stellte Bühler klar.


Quelle: ver.di

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