Arbeitnehmer haben das Recht, in die über sie geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Wie verhält es sich aber, wenn der Arbeitnehmer dieses Einsichtnahmerecht nur in Begleitung eines Rechtsbeistandes ausüben möchte? Diese Frage hat nun das Bundesarbeitsgericht für die Praxis abschließend beantworte.