Eigentlich eine Seite für Arbeitgeber, die aber eine m.E. gute Zusammenfassung zur Neuregelung im BGB zur Schriftform bzw. Textform enthält.
Eine Gesetzesänderung, die eigentlich die Regelungen für AGBs betrifft, hat auch unmittelbare Auswirkungen auf Ihre Arbeitsverträge. Es geht dabei um eine Erleichterung für Verbraucher. Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass das sogenannte Schriftformerfordernis ab 1.10.2016 zu entschärfen, sodass nun in vielen Fällen die einfache Textform bei Vertragsangelegenheiten genügt.
Quelle: Passen Sie die Arbeitsverträge für Ihre neuen Minijobber an – Minijobs aktuell