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Nichterreichen der Beschäftgungsquote kein Indiz nach § 22 AGG – ArbRB-Blog

Beschäftigt ein Arbeitgeber nicht die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen, stellt dieser Umstand für sich genommen kein Indiz für eine Benachteiligung wegen der (Schwer)Behinderung dar.

Quelle: Nichterreichen der Beschäftgungsquote kein Indiz nach § 22 AGG – ArbRB-Blog

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