Rechtsprechung

Nichteinladung eines Schwerbehinderter zum Vorstellungsgespräch: Diskriminierung? 20.12.2017 – MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Bonn Berlin

Viele Arbeitgeber stellen sich immer wieder die Frage, ob Schwerbehinderte zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen. Das Sozialgesetzbuch IX sieht eine solche Pflicht zwingend nur für öffentliche Arbeitgeber vor, § 82 SGB IX. Eine Einladung ist nur dann entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Das Landesarbeitsgericht Hamm hatte sich dazu mit einer speziellen Fallgestaltung zu befassen (LAG Hamm v. 3.2.2016, 5 Sa 1139/15). Die Entscheidung ist von allgemeinem Interesse und sensibilisiert nochmals für die Fallstricke in Bewerbungsverfahren.

Quelle: Nichteinladung eines Schwerbehinderter zum Vorstellungsgespräch: Diskriminierung? 20.12.2017 – MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Bonn Berlin

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