Arbeitsrecht

Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis – DGB Rechtsschutz GmbH

Das Recht, seine Meinung frei zu äußern, ist eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Ohne dieses Recht kann ein demokratischer Rechtsstaat nicht funktionieren. Auch Arbeitnehmer*innen darf von ihren Arbeitgebern grundsätzlich kein Knebel verpasst werden. Wie sieht es aber in der Praxis aus? Ein Beitrag in unserer Reihe zum Jubiläum des Grundgesetzes.

Quelle: Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis – DGB Rechtsschutz GmbH

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