Arbeitsrecht Rechtsprechung

LAG Mainz: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) steht vor Kündigung! – Kanzlei Blaufelder

Hält ein Arbeitgeber bei einem erkrankten Arbeitnehmer ein eigentlich vorgeschriebenes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für nutzlos, muss er dies beim Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung genau begründen können.

Quelle: LAG Mainz: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) steht vor Kündigung! – Kanzlei Blaufelder

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