Hält ein Arbeitgeber bei einem erkrankten Arbeitnehmer ein eigentlich vorgeschriebenes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für nutzlos, muss er dies beim Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung genau begründen können.
Quelle: LAG Mainz: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) steht vor Kündigung! – Kanzlei Blaufelder