Arbeitsrecht Rechtsprechung

LAG Köln: Verdachtskündigung – nur bei unternommener Sachverhaltsaufklärung « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog

Eine Verdachtskündigung bietet sich für den Arbeitgeber immer dann an, wenn er kein positives Wissen einer gravierenden Arbeitsvertragspflichtverletzung (z.B. eine Straftat) hat, aber ein dringender Tatverdacht besteht.

Quelle: LAG Köln: Verdachtskündigung – nur bei unternommener Sachverhaltsaufklärung « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog

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