Arbeitsrecht Rechtsprechung

LAG Köln Urteil: Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen (LAG Köln, Az. 12 Sa 524/16)

Die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat durch Urteil (12 Sa 524/16) entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, dem Arbeitnehmer gemäß § 288 Absatz 5 BGB einen Pauschal-Schadensersatz in Höhe von 40 Euro zu zahlen hat. Die Revision zum BAG wurde zugelassen.

Quelle: LAG Köln Urteil: Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen (LAG Köln, Az. 12 Sa 524/16)

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