Arbeitsrecht Rechtsprechung

LAG Hessen: Arbeitnehmer kann der Gebühr für polizeiliches Führungszeugnis vom Arbeitgeber erstattet verlangen « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog

Das Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen, Urteil vom 21.4.2015, 15 Sa 1062/14) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der die Gebühr für ein polizeiliches Führungszeugnis ausgelegt hat, einen Anspruch auf Erstattung dieser Gebühr vom Arbeitgeber hat, sofern das Führungszeugnis den überwiegenden Interessen des Arbeitgebers dient.

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