Arbeitsrecht Rechtsprechung

LAG Hamburg zu „Krabbenbrötchenfall“: Kündigung nichtig

LAG Hamburg zu „Krabbenbrötchenfall“: Kündigung nichtig.

Erst der „Fall Emmely“, jetzt die „Krabbenbrötchen“. Weil eine Karstadt-Mitarbeiterin in ein solches gebissen, dafür aber nicht bezahlt hatte, wurde sie entlassen. Doch nicht jeder Vermögensschaden rechtfertigt gleich den Rausschmiss.

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