LAG Hamburg zu „Krabbenbrötchenfall“: Kündigung nichtig.
Erst der „Fall Emmely“, jetzt die „Krabbenbrötchen“. Weil eine Karstadt-Mitarbeiterin in ein solches gebissen, dafür aber nicht bezahlt hatte, wurde sie entlassen. Doch nicht jeder Vermögensschaden rechtfertigt gleich den Rausschmiss.