Arbeitsrecht

Kündigung: Heimliches Mitschneiden ist tabu – Arbeitsrecht im Betrieb

Wer sich wegen eines Personalgesprächs Sorgen macht, sollte seinen Betriebsrat mitnehmen. Das Gespräch heimlich mit dem Smartphone aufzuzeichnen, ist eindeutig der falsche Weg. Wer das tut, verletzt das Persönlichkeitsrecht seines Gegenübers und liefert dem Chef einen wasserdichten Kündigungsgrund.

Quelle: Kündigung: Heimliches Mitschneiden ist tabu – Arbeitsrecht im Betrieb

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