Arbeitsrecht Rechtsprechung

Kündigung wegen vermuteter Schwangerschaft – Anwalt Arbeitsrecht Berlin

Die Mitteilung einer vermuteten oder möglichen Schwangerschaft ist ausreichend, um den Sonderkündigungsschutz aus § 17 MuSchG auszulösen. So lautet der Leitsatz des LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.03.2018 – 10 Sa 1509/17.

Quelle: Kündigung wegen vermuteter Schwangerschaft – Anwalt Arbeitsrecht Berlin

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