Häufige Kurzerkrankungen können die ordentliche personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen rechtfertigen. Grundvoraussetzung einer solchen krankheitsbedingten Kündigung ist aber eine negative gesundheitliche Zukunftsprognose. Das Landesarbeitsgericht Köln hatte nun die Frage zu entscheiden, ob ein nach Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung eingeholtes medizinisches Sachverständigengutachten eine gegebene negative Zukunftsprognose im laufenden Prozess widerlegen kann (LAG v. 12.03.2015 – 7 Sa 1024/149). Die Entscheidung ist für viele Fallgestaltungen, die in der Praxis häufig vorkommen, von Bedeutung.