Arbeitsrecht Rechtsprechung

Kündigung wegen Kurzerkrankungen: Korrektur der negativen Prognose durch späteres Sachverständigengutachten möglich? – Meyer-Köring v.Danwitz

Häufige Kurzerkrankungen können die ordentliche personenbedingte Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen rechtfertigen. Grundvoraussetzung einer solchen krankheitsbedingten Kündigung ist aber eine negative gesundheitliche Zukunftsprognose. Das Landesarbeitsgericht Köln hatte nun die Frage zu entscheiden, ob ein nach Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung eingeholtes medizinisches Sachverständigengutachten eine gegebene negative Zukunftsprognose im laufenden Prozess widerlegen kann (LAG v. 12.03.2015 – 7 Sa 1024/149). Die Entscheidung ist für viele Fallgestaltungen, die in der Praxis häufig vorkommen, von Bedeutung.

Quelle: Kündigung wegen Kurzerkrankungen: Korrektur der negativen Prognose durch späteres Sachverständigengutachten möglich? – Meyer-Köring v.Danwitz

Schreibe einen Kommentar

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen