Arbeitsrecht

Kündigung im Arbeitsrecht ab 1. Oktober 2016 noch schriftlich notwendig? « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog

Ab dem 1. Oktober 2016 ändert sich das „Recht des Kleingedruckten“, nämlich das sog. Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieses Recht findet Anwendung, wenn ein Unternehmer mit einem Verbraucher einen Vertrag schließt.

Quelle: Kündigung im Arbeitsrecht ab 1. Oktober 2016 noch schriftlich notwendig? « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog

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