Krankenrückkehrgespräche sind mitbestimmungspflichtig

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Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte

Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Quelle: Bund-Verlag

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Das Unternehmen führte über alle Mitarbeiter formularmäßige An- und Abwesenheitslisten und lud anschließend zu Krankenrückkehrgesprächen; der unbeteiligte Betriebsrat sah seine Mitbestimmungsrechte verletzt. Auch das LAG München (AZ: 3 TaBV 84/13) zeigte nur teilweise Verständnis für die Umtriebe der Arbeitgeberin.

Quelle: Bund-Verlag

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