Kirche als Arbeitgeber

Kirchliches Arbeitsrecht – Profession ohne Konfession

Bisher gilt: Wer sich bei einem kirchlichen Arbeitgeber bewirbt, muss Kirchenmitglied sein. Der Europäische Gerichtshof könnte das ändern. Gestern fiel eine Vorentscheidung.

Quelle: Kirchliches Arbeitsrecht – Profession ohne Konfession

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