Arbeitnehmer haben bei einer Erkrankung ihres Kindes nicht nur Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, bei einer Verweigerung dieses Rechts durch den Arbeitgeber können sie auch eigenmächtig ihrem Job fernbleiben. Eine aus diesem Grunde dann ausgesprochene Kündigung ist unwirksam, stellte das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz fest.
Quelle: „Kind krank“: Arbeitgeber darf deshalb nicht kündigen – Kanzlei Blaufelder