Arbeitsrecht Rechtsprechung

Keine Kündigung bei Fehlinformation des Betriebsrats – Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Marion Zehe

Stellt die Arbeitgeberin in ihrer Information an den Betriebsrat über die Kündigung eines Mitarbeiters bewusst einen falschen Sachverhalt dar, ist die Anhörung als unzureichend anzusehen, die Kündigung ist unwirksam. Ein nachfolgender Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bleibt in diesem Falle unbegründet.

Quelle: Keine Kündigung bei Fehlinformation des Betriebsrats – Rechtsanwalt Arbeitsrecht – Marion Zehe

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