Ein für die Betriebsratsarbeit freigestellter Betriebsratsvorsitzender darf wegen zweier eigenmächtig genommener unbezahlter Urlaubstage nicht unbedingt gekündigt werden. Der eigenmächtige Urlaubsantritt stellt zwar eine Pflichtverletzung dar, begründet aber nicht in jedem Fall die Kündigung, urteilte das Arbeitsgericht Düsseldorf am Donnerstag, 10. März 2016 (Az.: 10 BV 253/15).