Immer wieder kommt es vor, dass wir in Unternehmen auf bestellt Datenschutzbeauftragte treffen, die laut Gesetz diese Tätigkeit gar nicht ausführen dürften. Die Aufsichtsbehörden greifen hier auch durch, wie ein aktueller Fall in Bayern zeigt, bei dem das BayLDA eine Gelbuße aussprechen musste.
Quelle: Kein Interessenkonflikt beim Datenschutzbeauftragten! – Projekt 29