Befristete Arbeits- und Dienstverträge müssen unmissverständlich konkret das Ende des Arbeitsverhältnisses benennen. Ohne eine klare Angabe kann das Arbeitsverhältnis auch nicht mit dem Hinweis auf einen befristeten Arbeitsvertrag beendet werden, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 15.02.2017 (AZ: 7 AZR 291/15).
Quelle: Job-Befristung muss unmissverständlich sein – Kanzlei Blaufelder