Dem Betriebsrat steht bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht zu. Diese Entscheidung weicht von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ab.
https://www.fachanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/ratgeber/blog/688-initiativrecht-des-betriebsrats-bei-betrieblicher-mitbestimmung.html
Initiativrecht des Betriebsrats bei Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
