Mitarbeiterbeitervertretung Rechtsprechung

Informationsrecht – Der DGB Rechtsschutz kommentiert: Auskunftsanspruchdes Betriebsrats besteht immer – Arbeitsrecht im Betrieb

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber jederzeit die notwendigen Informationen verlangen, um seine Aufgaben wahrnehmen zu können. Eines konkreten Anlasses für den allgemeinen Unterrichtungsanspruch bedarf es nicht.

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