Der Gesetzgeber hat die sogenannte „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht beschlossen, die für Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und ähnlichen Einrichtungen gilt.
Impfpflicht für Arbeitnehmer – was tun nach dem 15.3.2022 (anwalt.de)
Was passiert am 15.03.2022?